Tiermedizinische(r) Fachangestellte(r)

Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung in Verantwortung der Tierärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

Tiermedizinische(r) Fachangestellte(r)

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